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 Diabetes News, 17.10.2006 AOK BW verhandelt mit Insulinherstellern um
            Rabatt
            Doch kein Aus für
            Analoginsuline? Die AOK verhandelt derzeit mit allen
            Insulinherstellern um einen Rabatt und verzichtet deshalb bis auf
            weiteres auf eventuelle Regressansprüche bei der Verordnung von
            kurzwirksamen Analoginsulinen gegenüber dem Arzt. Damit soll eine
            unnötige kurzfristige Umstellung verhindert werden!  Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer
            Insulinanaloga Durch Beschluss des Gemeinsamen
            Bundesausschusses vom 18.06.2006 werden bekanntermaßen drei
            kurzwirksame Analoginsuline von der Verordnungsfähigkeit für Typ
            II Diabetiker ausgeschlossen, solange eine Verordnung zu Mehrkosten
            für die Krankenkasse im Vergleich zu Humaninsulin führt. Der
            Beschluss trat am 29.09.2006 in Kraft, nachdem das Bundesministerium
            für Gesundheit diesen am 08.09.2006 u.a. mit der Maßgabe nicht
            beanstandet hat, dass bei etwaiger Kompensation der Mehrkosten durch
            Rabatte gem. § 130a ABs. 8 SGB V die Verordnungsfähigkeit
            weiterhin besteht. 
             
 
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