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			dpa / news aktuell - ots, 18.07.2006  
            Bundesausschuss entscheidet gegen Patienten
            BPI: Diabeteskranke zahlen für Finanzprobleme der Kassen mit ihrer Gesundheit
               Berlin (ots) - "Mit seinem
            heutigen Beschluss kurzwirksame Insulinanaloga für den Großteil
            der Typ 2 Diabetiker aus dem Leistungskatalog der GKV auszugrenzen,
            zementiert der G-BA die Zwei-Klassen-Medizin für Diabetiker",
            erklärte heute Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes
            der Pharmazeutischen Industrie. Er sei sehr enttäuscht und verärgert
            über diese Entscheidung, da der Ansatz der Nutzenbewertung offenbar
            gegen besseres Wissen dazu missbraucht würde, um zu Lasten der
            GKV-Patienten Leistungsausgrenzungen vorzunehmen. Die zusätzliche
            Verschärfung des Beschlusses durch die Aufhebung des
            Bestandsschutzes für 400 000 heute mit modernen Insulinen
            behandelte Patienten zeige, dass allein finanzielle Motive für die
            Entscheidung maßgeblich waren, da alle fachlichen, medizinischen
            Argumente systematisch ignoriert worden sind. Dies sei, so Wegener,
            vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Zuckerkrankheit ein
            "Rückfall in das medizinische Mittelalter", obwohl in
            Deutschland der Anteil der Diabetiker an der Bevölkerung bei sieben
            bis acht Prozent liegt, mit steigender Tendenz. 
             
               Wer es sich leisten könne oder privat versichert sei,
            werde weiterhin eine am internationalen wissenschaftlichen Standard
            ausgerichtete Diabetes-Therapie erhalten. Den Kürzeren würden
            diejenigen ziehen, die nicht über die entsprechenden finanziellen
            Mittel verfügten, sagte der BPI-Vorsitzende. "Wieder einmal
            sollen die niedergelassenen Ärzte als Erfüllungsgehilfen der
            Politik Rationierungen gegenüber den Patienten vertreten müssen während
            gleichzeitig ihre Therapiefreiheit in Frage gestellt wird." 
             
               Zudem kritisierte Wegener die Begründung des
            Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), nach der kurzwirksame
            Insulinanaloga therapeutisch gleichwertig, nur teurer als
            Humaninsulin seien. "Hier irrt der Bundesausschuss. Die vom
            Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
            angewandte Methodik der Nutzenbewertung weist, wie in den
            Stellungnahmen von Expertenseite aufgezeigt, gravierende Versäumnisse
            auf und führt dadurch zu einem falschen Ergebnis. Darüber hinaus
            ist die Bewertung der Therapiekosten durch den G-BA auf Basis des
            Apothekenverkaufspreises sachlich falsch, da die Dosiseinsparungen
            unter einer Therapie mit modernen Insulinen nicht  berücksichtigt
            werden. Für einen Vergleich der Gesamtkosten müssten vielmehr die
            tatsächlichen Erstattungen durch die Gesetzliche
            Krankenversicherung (GKV) herangezogen werden. Die Entscheidung ist
            daher sowohl medizinisch als auch ökonomisch falsch", so
            Wegener. 
             
               Durch die Fixierung auf die Reduktion von
            Medikamentenkosten würde außerdem das eigentliche Ziel - nämlich
            die Verhinderung von Begleiterkrankungen und Folgekomplikationen wie
            z. B. Polyneuropathien und Durchblutungsstörungen - aus den Augen
            verloren. Diese jedoch seien mit einem Anteil von über 50 Prozent
            die eigentlich kostenintensiven Faktoren des Diabetes. Durch eine
            dem gegenwärtigen medizinischen Stand entsprechende
            medizinisch-therapeutische Versorgung könnte hier das größte
            Einsparpotenzial erschlossen werden. Außerdem fänden weitere
            Vorteile einer Behandlung mit kurzwirksamen Insulinanaloga wie, z.
            B. eine leichtere Gewichtskontrolle und eine höhere Lebensqualität
            der Patienten, in der Bewertung des G-BA keine Berücksichtigung. 
             
               Mit seiner Entscheidung öffne der G-BA das Tor für
            weitere GKV-Leistungsausgrenzungen. "Die Nutzenbewertung durch
            ein interessengeleitetes Institut scheint die Lösung für eine
            systematische Leistungsausgrenzung zu sein, wobei die Vertreter der
            Krankenkassen und der Ärzte offensichtlich bereit sind, aus
            Kostengründen jegliche Verantwortung für die Versorgung der
            Patienten von sich zu weisen. Trotzdem werden wir nicht tatenlos
            zusehen, wie Patienten zum Sündenbock einer verfehlten
            Gesundheitspolitik gemacht werden", kündigte Wegener an.  
             
               Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
            (BPI) vertritt mit seiner 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der
            Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung und -vermarktung das
            breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und
            internationaler Ebene. Über 280 Unternehmen mit rund 73.000
            Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören
            klassische Pharma-Unternehmen, Pharma-Dienstleister, Unternehmen aus
            dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel und
            der Homöopathie/Anthroposophie. 
             
             
            Pressekontakt: 
            Wolfgang Straßmeir 
            Tel. 030/27909-131 
            wstrassmeir@bpi.de 
			 
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