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 DDB Deutscher Diabetiker Bund, 19.07.2006 Umstrittene Sparmaßnahmen
            bei der Behandlung von Typ-2-Diabetikern
            Am
            18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) seinen
            Beschluß zur Behandlung von Menschen mit Typ-2-Diabetes mit
            kurzwirksamen Insulinanaloga bekanntgegeben: Kurzwirksame
            Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes werden nur noch dann
            von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wenn sie nicht
            teurer sind als Humaninsulin. Begründung: Nach Überzeugung des
            G-BA haben die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker
            keinen belegten Zusatznutzen für die Patienten, sind aber
            mindestens 30 Prozent teurer. Die Begründung für den Beschluß des
            G-BA geht auf eine umstrittene Nutzenbewertung durch das Institut für
            Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurück.
            Würden die Hersteller ihre Preise entsprechend senken, würden auch
            Typ-2-Diabetikern diese Insuline wieder erstattet werden. Dies bestätigte
            Rainer Hess, der Vorsitzende des Der
            G-BA geht davon aus, daß durch seinen Beschluß etwa 30 Millionen
            Euro pro Jahr gespart werden können. Der Beschluß tritt in Kraft,
            sobald das Bundesgesundheitsministerium ihn geprüft hat. Für die
            Prüfung hat das Ministerium maximal zwei Monate Zeit; liegt die
            Zustimmung vor, tritt der Beschluß einen Tag nach der Veröffentlichung
            im Bundesanzeiger in Kraft. Der
            Beschluß des G-BA hat – die Zustimmung des
            Bundesgesundheitsministeriums vorausgesetzt – zur Folge, daß die
            schon auf diese Insuline eingestellten Typ-2-Diabetiker wieder auf
            Humaninsulin umgestellt werden. Patienten, die neu auf Insulin
            eingestellt werden, bekommen von Beginn der Behandlung an
            Humaninsulin.  Die
            Gesetzliche Krankenversicherung wird nur noch in Ausnahmefällen die
            Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetikern übernehmen: -         
            wenn Patienten auf den Wirkstoff Humaninsulin allergisch
            reagieren,  -         
            wenn eine stabile Stoffwechsellage trotz Intensivierung der
            Therapie mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit
            kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt, -         
            wenn die Therapie von Insulinanaloga wirtschaftlicher ist,
            weil unverhältnismäßig hohe Humaninsulindosen benötigt werden. G-BA-Vorsitzender
            Hess geht davon aus, daß nur noch in Einzelfällen mit
            Insulinanaloga behandelt werden muß. Aber er sagte während der
            Pressekonferenz auch: „Die Praxis wird zeigen, wie viele es
            wirklich sind.“ Er geht davon aus, daß der Beschluß bald in
            Kraft tritt, und empfiehlt Ärzten und Patienten jetzt schon, mit
            der Umstellung auf Humaninsulin zu beginnen, sofern medizinisch
            vertretbar.  Der
            Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hat sich intensiv für eine weitere
            Kostenerstattung der kurzwirksamen Insulinanaloga für
            Typ-2-Diabetiker durch die Gesetzliche Krankenversicherung
            eingesetzt. In einer großen Protestaktion hat der DDB 180.000
            Unterschriften gesammelt und im Bundesgesundheitsministerium übergeben.
            Der DDB ist davon überzeugt, daß Insulinanaloga die Lebensqualität
            von Menschen mit Diabetes verbessern. Das Leben mit der Krankheit
            wird flexibler, weil kein  Manfred
            Wölfert, der Bundesvorsitzende des DDB, kritisierte den Beschluß
            des G-BA scharf: „Die Lebensqualität der Patienten bleibt unberücksichtigt.
            Das Gerangel zwischen Politik, der ärztlichen Selbstverwaltung, den
            Ärzten und der Pharma-Industrie wird auf dem Rücken der Patienten
            ausgetragen.“ Und: „Der DDB möchte nicht, daß Politiker
            bestimmen, wie Patienten behandelt werden sollen.“  Gabriele
            Buchholz, die stellvertretende Bundesvorsitzende, ist davon überzeugt,
            daß das Engagement des DDB die Mitglieder des G-BA zum Nachdenken
            gebracht und den schon lange angekündigten Beschluß hinausgezögert
            hat. Der DDB, so Buchholz, möchte nun versuchen, beim
            Bundesgesundheitsministerium noch eine Eingabe gegen den Beschluß
            zu machen. Dazu bittet Buchholz Diabetiker, die durch die Umstellung
            gesundheitliche Probleme bekommen, sich bei der Bundesgeschäftsstelle
            zu melden (Deutscher Diabetiker Bund e. V., Goethestr. 27, 34119
            Kassel, Tel.: 0561/703 477-0, Fax: 0561/703 477-1, E-Mail: info@diabetikerbund.de)
              Privatdozent
            Dr. Klaus-Jürgen Ruhnau, ein Vertreter des Bundesverbandes der
            niedergelassenen Diabetologen, bezeichnete den Beschluß während
            der Pressekonferenz als „Rückschritt in der Therapie“. „Die
            Entscheidung bedeutet, daß uns eine bewährte Therapie aus den Händen
            genommen wird.“ Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, war am Mittwoch noch nicht bereit, eine Stellungnahme zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses abzugeben.  Verantwortlich:   
			 
 
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