| 
			   
			dpa / news aktuell - ots, 11.10.2006  
   	       Analoginsulin weiterhin Kassenleistung
   	      
   	        
   	         Betriebskrankenkassen
   	         und Lilly nehmen Bedürfnisse
		     der Patienten ernst  
         
		   Die Hessischen Betriebskrankenkassen (BKK) haben durch Direktverhandlungen
		     mit Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg, sichergestellt, dass Menschen
		     mit Typ 2-Diabetes das Insulinanaloga Humalog® auch weiterhin verordnet
		     bekommen und dies nicht aus eigener Tasche bzw. mit besonderer Aufzahlung
		     finanzieren müssen.  
		     "Damit entsprechen wir den Wünschen und Bedürfnissen
		     aller Zuckerkranken, die auf das moderne Insulin und dessen Vorzüge
		     nicht verzichten wollen", lobt der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverband
		     Hessen, Jürgen Thiesen.  
		     Erst im Juli diesen Jahres hatte der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) -
		     ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern
		     und Krankenkassen - mittels Arzneimittelrichtlinie festgelegt, dass
		     nur noch kurzwirksame Humaninsuline zu Lasten der Krankenkassen verordnet
		     werden dürfen.  
		     Diese Entscheidung fiel, weil der gebotene Zusatznutzen kurzwirksamer
		     Analoginsuline nicht zweifelsfrei wissenschaftlich belegt ist. Deshalb
		     kam das Gebot der Wirtschaftlichkeit zum Tragen. Aber, so BKK-Verbandschef
           Thiesen: "Das hat uns angespornt, einen Weg zu finden, den Diabetikern
		     diese besondere Medikamentation und deren Vorzüge zu erhalten. Und
		     wir freuen uns, dass die Pharmazeutische Industrie den Krankenkassen und
		     Patienten auf diesem Wege entgegenkommt."  
		     Der hierfür maßgebliche Rabattvertrag (gemäß SGB
		     V § 130 a) stelle bestmögliche Versorgung sicher. Hierdurch
		     werden aus Kostengründen erwogene Rückumstellungen auf Humaninsuline
		     vermieden.  
		     
           Hintergrund: Verschreibungspflichtige Insulinanaloga haben eine andere
		     Molekülstruktur als Humaninsulin. Das ermöglicht schnellere
		     Aufnahme und Wirksamkeit des Präparats. Für die Patienten hat
		     dies den Vorzug: Das Insulin kann unmittelbar vor oder nach dem Essen
		     gespritzt werden und erlaubt Verzicht oder Streckung ansonsten wichtiger
		     Zwischenmahlzeiten.  
		   Pressestelle/Kommunikation:  
		     Stresemannallee 20,
		     60591 Frankfurt,  
		     Fon
		     0 69 / 96 37 9 - 420,
		     Fax 0 69 / 96 37 9 - 300,  
  E-Mail:  Presse@bkk-hessen.de 
  Internet:  http://www.bkk-hessen.de 
             
			Copyright © 2006 dpa / news aktuell 
			
			
			 
		 |