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			DDB Deutscher Diabetiker Bund, 06.10.2006 
      
            Analoginsuline können unter Umständen
            weiterhin verordnungsfähig bleiben!
            Als erste haben die größte deutsche Betriebskrankenkasse Deutsche BKK, die
            Techniker-Krankenkasse (TK) und die Firma Lilly, der Hersteller des kurzwirksamen Analog-Insulins 
            Humalog, die „Rabattöffnungsklausel“ genutzt. Diese Klausel ist Bestandteil der
            Arzneimittelrichtlinie über die Verwendung von kurzwirksamen Insulin-Analoga bei Typ-2-Diabetes. Die Pharmafirma hat mit
            den beiden Kassen Direktverträge abgeschlossen. Die Versicherten dieser beiden
            Krankenkassen bekommen auch zukünftig das kurzwirksame Insulin-Analogon
            auf Kassenrezept verordnet und müssen nicht auf Humaninsulin umgestellt
            werden.  
             
            „Die Rabattöffnungsklausel, die das Gesundheitsministerium dem Gemeinsamen
            Bundesausschuß auferlegt hat, ist auch eine Folge unserer massiven Vorgehensweise“, sagt dazu Manfred Wölfert, der Vorsitzende des Deutschen
            Diabetiker Bundes (DDB). Der DDB ist der größte Vertreter der Diabetiker-Interessen in Deutschland. Mit großem Einsatz hat der DDB seit
            Monaten auf die inakzeptable Situation aufmerksam gemacht, 200 000 Unterschriften gesammelt und im Bundesgesundheitsministerium übergeben
            sowie weitere Protestaktionen organisiert. Erstmals ist dem DDB eine
            konzertierte Aktion gelungen, man hat alle Gruppen wie Ärzte, Diabetesberaterinnen, Betroffene zusammengeführt.  
             
            Nach dem Erscheinen der Arzneimittelrichtlinie am 28. September hat der DDB
            einen Runden Tisch mit Vertretern der Krankenkassen, der Patienten, der Politik
            und Pharmaindustrie gefordert. Ein Treffen steht noch aus, dennoch ist Wölfert
            mit der Entwicklung zufrieden: „Dies ist erst der Anfang. Ich bin sicher, die
            anderen Kassen werden nachziehen, ebenso wie andere Hersteller von
            kurzwirksamen Analog-Insulinen.“ Deshalb sei es auch nicht
            notwendig, daß einzelne Typ-2-Diabetiker überstürzt handeln und die Krankenkasse wechseln,
            um sich weiterhin mit einem kurzwirksamen Analog-Insulin behandeln zu können.  
             
            Der DDB gibt demnächst Handlungsanweisungen für Diabetiker für den Umgang
            mit ihrer Krankenkasse heraus. „Ich hoffe, daß das Chaos in der Insulinversorgung im
            Interesse der Betroffenen schnellstens ein Ende findet, bevor es zu ernsthaften
            Komplikationen kommt“, so Wölfert.  
             
             
            Hintergrund 
            Am 28. September wurde der Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses
            (G-BA) rechtskräftig, der kurzwirksame Analog-Insuline als Kassenleistung für
            Typ-2-Diabetiker ausschließt. Solange sie teurer sind als kurzwirksames
            Humaninsulin, darf der Arzt diese Insuline nur noch in Ausnahmefällen
            verschreiben. Allerdings sieht die Arzneimittelrichtlinie auch eine „Rabattöffnungsklausel“ vor.  
            
            
            
             
			 Verantwortlich:   
   	        	         Manfred Wölfert,
   	        	         Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes  
   	        	         Pressereferentin:
   	        	          
   	        	         Rosmarie Johannes,
   	        	         Goethestr. 27,
   	        	         34119 Kassel,  
   	        	         Tel.: 0
   	        	         5 61/703 477 0,
   	        	         Fax: 0 5 61/703 477 1,  
   	        	         E-Mail: info@diabetikerbund.de,  
   	        	         www.diabetikerbund.de 
			
			 
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